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Mit den Steuerberechnungsprogrammen können Sie online Ihre Steuer berechnen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Berechnungsergebnissen nur um Richtwerte handelt, da nicht alle berechnungsrelevanten Daten erfasst werden können. Rechtlich gültig ist nur der Bescheid Ihres zuständigen Finanzamtes!
Ausnahme: Die Ergebnisse des BMF-Pendlerrechners sind rechtsverbindlich und können direkt ausgedruckt werden wobei nach wie vor der Gegenbeweis möglich ist (siehe: Häufige Fragen zum Pendlerrechner). Der Ausdruck ist für den Bezug der Förderung ab 2014 entweder beim Arbeitgeber abzugeben oder für die Einkommensteuerveranlagung des jeweiligen Jahres aufzubewahren.
- Pendlerrechner
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- Sonstige Steuerberechnungen
Die Bewertung von Renten und dauernden Lasten sowie von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2003 neu gefasst. Das Finanzministerium stellt Ihnen dazu Berechnungsprogramme zur Verfügung.
- Berechnungsprogramm betreffend Bewertung von Renten (§16 BewG)
- Berechnungsprogramm betreffend Abzinsung von Forderungen und Schulden (§ 14 BewG)
Weitere wichtige Berechnungsprogramme:
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